Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst das Kaufvertragsrecht, das Dienstvertragsrecht, das Werkvertragsrecht und andere verbreitete Vertragsformen.

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen juristisch gleichberechtigten Rechtssubjekten:, also Käufer  und Verkäufer, Mieter und Vermieter, Besitzer und Eigentümer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Betrachtet man die Rechtsverhältnisse  wirtschaftlich, ist die Gleichberechtigung häufig jedoch nicht gegeben.

Wir beraten und unterstützen Sie beim Vertragsschluss, bei Leistungsstörungen – also wenn zum Beispiel Mängel der Leistung auftreten oder Schadensersatz geltend gemacht wird – und bei der Beendigung von Verträgen, etwa bei einer Kündigung.

Ein Teil des Zivilrechts – das Schuldrecht – regelt die Rechte und Pflichten zwischen juristischen oder natürlichen Personen auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung.

Im allgemeinen Schuldrecht sind die Grundsätze geregelt, welche grundsätzlich für alle Schuldverhältnisse gelten, egal auf welcher Grundlage dies entstanden sind.

Im besonderen Schuldrecht sind Normen enthalten, die einzelne typische Schuldverhältnisse betreffen, z.B. Schenkungsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Bürgschaftsverträge usw.

Mit dem Sachenrecht dagegen werden die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt, insbesondere Besitz, Eigentum, Eigentumsübertragung.

Die Lösung eines individuellen rechtlichen Problems findet sich nicht nur in Gesetzen und in der aktuellen Rechtsprechung. Eine praxisorientierte Vertretung durch unsere Rechtsanwalts-Kanzlei wird Ihnen auch helfen, eine für Sie vernünftige wirtschaftliche Entscheidung zu finden.