Unfallabwicklung

Versicherungen haben in der Regel zunächst das Interesse, Kosten einzusparen. Schnell bieten Haftpflichtversicherer den Geschädigten daher an, die Verkehrsunfallregulierung nach einem Verkehrsunfall zu übernehmen. Dies führt naturgemäß immer wieder dazu, dass Geschädigte um ihre berechtigten Ansprüche gebracht werden

Sie als Geschädigte eines Verkehrsunfalles haben grundsätzlich nach § 249 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz durch die so genannte „Naturalrestitution“. Dies bedeutet für Sie als Geschädigte eines von Ihnen nicht verschuldeten Verkehrsunfalles, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner denjenigen Zustand wieder herzustellen haben, der bestehen würde, wenn der Unfall mit seinen Folgen sich nicht ereignet hätte.

Was können Sie nach einem Verkehrsunfall machen?

  • Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigten verschiedene Ansprüche zu. Besonders sind hierbei zu nennen:
  • Reparaturkosten
  • Kosten eines Sachverständigengutachtens
  • Anwaltskosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung des Fahrzeuges
  • Allgemeine Kostenpauschale
  • Sonstige Sachschäden

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass ein juristischer Laie schnell mit der Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalls überfordert ist. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Regulierung oft viel Zeit kostet. Ihre Zeitaufwand wird von der Versicherung nicht ersetzt.

Wie erfolgt der Nachweis von Schäden an meinem Auto nach einem Verkehrsunfall?

Bei Bagatellschäden, also Schäden bis rd. 750 Euro ist es für die Schadensregulierung in der Regel ausreichend, einen Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis vorzulegen. Ist es jedoch absehbar, dass der Schaden höher sein wird, ist es anzuraten, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen tragen. Im Fall eines Unfalls, an dem Sie ein Mitverschulden trifft, werden die Kosten anteilig übernommen.

Sollte man beim Verkehrsunfall gleich einen Anwalt nehmen? Wer trägt die die Anwaltskosten?

Ihre Rechtsanwaltskosten werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen. Die bedeutet für Sie, dass Rechtsanwaltskosten bei der Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt nicht durch Sie zu tragen sind. Hierfür haftet der Unfallgegner, der den Unfall verschuldet hat. Im Falle eines Mitverschuldens haften Sie quotal