Insolvenzberatung

Wir beraten Sie gerne in folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

  • rechtliche Beratung und Vertretung von insolvenzgefährdeten Firmen
  • Feststellung Insolvenzantragspflicht
  • Aktive Beseitigung der Insolvenzgründe (Kapitalerhöhungen, Rangrücktritte usw.)
  • Insolvenzantragstellung und beratende Begleitung im Insolvenzeröffnungsverfahren (vorläufige Insolvenzverwaltung) und im endgültigen Insolvenzverfahren; insbesondere Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter, Strafverfolgungs-/ Finanzbehörde
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen
  • Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und Einreichung von Verbraucherinsolvenzanträgen
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, insbesondere Lieferanten, Krankenkassen und Finanzbehörden
  • Beratung von Insolvenzgläubigern, insbesondere Geltendmachung bestehender Sicherungsrechte (Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, etc.) gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Vertretung im Zwangsversteigerungs-/ Zwangsverwaltungsverfahren
  • Außergerichtliche Begleitung bei Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften (Liquidation)
  • Beratung bzgl. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO (ESUG)
  • Im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren als insolvenzrechtlicher Berater der Geschäftsführung (ESUG)
  • Tätigkeit als Sachwalter im Rahmen einer Eigenverwaltung (ESUG)
  • Erstellung von Insolvenzplänen