Erbrecht

 

Wir übernehmen Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen.

Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung des Nachlasses, wenn in bestimmten Fällen ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Tritt der Erbfall ein, wird ein gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe automatisch Rechtsnachfolger des Erblassers und erbt den Nachlass. Bis in Zweifels- und Problemfällen der Erbe aber endgültig feststeht, muss das Nachlassgericht den Nachlass sichern und kann dazu insbesondere einen Nachlasspfleger bestellen.

Schlagen Sie uns als Nachlasspfleger bei Gericht vor.

 

Darüber hinaus helfen Ihnen bei erbrechtlichen Problemstellungen.

        - Pflichtteilsansprüche geltend machen und abwehren

        - Testamentsgestaltung

        - Auflösung der Erbengemeinschaft

        - Teilungsversteigerung

Vorsorge und Testament

  • Beratung zu gesetzlichen Regelungen zum Erbe
  • Testamente jeder Art für Privatpersonen & Unternehmen
  • Testamentsvollstreckung

Pflichtteil

  • Pflichtteil einfordern
  • Erbverzicht/Pflichtteil ausschlagen
  • Auszahlung des Pflichtteils

Erbschaftsstreit

  • Aufklärung über Ihre Rechte
  • Vermittlung zwischen den Erben für eine gerechte Aufteilung
  • Widerruf und Anfechtung von Testamenten

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir kümmern uns  um eine Lösung für Ihre Situation.