Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung bezeichnet eine Maßnahme, bei der ein Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels seine Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchsetzen kann.

Diese Ansprüche können sich auf Geldforderungen, die Herausgabe von Sachen oder auch auf das Vornehmen oder Unterlassen einer Handlung beziehen.

Sie haben offene Forderungen und sich mit einem Mahn- oder Klageverfahren erfolgreich gegen den nicht zahlenden Kunden durchgesetzt? Mit dem Vollstreckungstitel dürfen Sie Ihr Geld einfordern. Halten Sie Fristen nicht ein oder haben falsche Kontaktdaten Ihres Kunden, ist die Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung schwer.

Ziehen Sie unsere Kanzlei zur Zwangsvollstreckung hinzu, sorgt er dafür, dass Ihr Vollstreckungstitel nicht aufgrund von Formfehlern ins Leere läuft. Wir ermitteln alle notwendigen Kundendaten für eine Titelberichtigung und setzen uns für eine Sicherungsvollstreckung vor Ende des gesamten Gerichtsverfahrens ein. So stellen wir sicher, dass Sie das Ihnen zustehende Geld schnell erhalten.

Sie haben Schwierigkeiten, Ihren Vollstreckungstitel durchzusetzen? Über uns  erhalten Sie online schnell Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt. Wir prüfen  zeitnah Ihren Fall und erläutern  Ihnen die weitere Vorgehensweise zum Erhalt Ihres Geldes. Vom Antrag bis zur Pfändung – wir  nehmen Ihnen die notwendigen Schritte zur Zwangsvollstreckung ab.